Gesundheit

Schularzt

Zur Überwachung des Gesundheitszustandes und um sicher zu gehen, dass keinerlei Beschwerden bestehen, welche die Schulzeit beeinträchtigen könnten, muss vor Eintritt in die Primarschule (1H) ein obligatorischer Gesundheitscheck durchgeführt werden.

Die benötigten Unterlagen (Formulare und Informationen) erhalten alle betroffenen Eltern per Post vom Schulsekretariat bereits im Frühjahr vor Eintritt. Der Check sollte wenn möglich vor Schulbeginn, spätestens jedoch bis Mitte Dezember des ersten Schuljahres jeder Schülerin / jedes Schülers stattfinden. Durchgeführt wird er von der Kinderärztin bzw. vom Kinderarzt oder von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt des Kindes. Hier geht es zur Liste der KinderärztInnen des Kantons Freiburg. 

Die 2. schulärztliche Untersuchung findet zurzeit noch in der Klasse 7H statt. Informationen dazu erhalten die betroffenen Eltern per Post vom Schulsekretariat nach Schuljahresstart. Durchgeführt wird diese Untersuchung vom Schularzt. Es ist jedoch auch möglich für die Eltern, die Untersuchung beim privaten Arzt zu organisieren. Diese muss bis zu den Herbstferien durchgeführt sein, damit die Schule die Dokumente rechtzeitig dem Schularzt übergeben kann.

Standort St. Antoni:
Schularzt: Dr. Jean-Daniel Schumacher, Zelgstrasse 25, 1700 Tafers,
Tel.: 026 494 50 00


Schulzahnarzt

In jedem Schuljahr ist eine zahnärztliche Untersuchung durchzuführen. Jede(r) Schüler(in) hat das Recht, sich beim Schulzahnarzt untersuchen zu lassen. Die Kosten dafür werden von der Gemeinde übernommen. 

Wer sich von seinem privaten Zahnarzt behandeln lässt, muss der Klassenlehrperson Anfang Schuljahr eine Zahnarztbestätigung abgeben. Alle anderen Kinder werden für die Kontrolle beim Schulzahnarzt angemeldet. Die Bestätigung vom privaten Zahnarzt kann telefonisch angefordert werden, auch wenn das Kind in den nächsten Wochen keinen Termin hat. 

Standort St. Antoni:
Schulzahnpflegedienst des Kantons Freiburg, Bd de Pérolles 23, 1700 Freiburg
Tel.: 026 305 98 02


Zahnprophylaxe

In jedem Schuljahr besucht uns eine professionelle Dentalpflegefachperson, welche in allen Klassen 2H – 8H einen stufengerechten Zahnprophylaxe-Unterricht durchführt.
Dazu gehört die Anleitung zur Mundhygiene und zur richtigen Zahnpflege, d.h. das praktische Üben der richtigen Zahnputztechnik.


Präventionsmassnahmen Läusebekämpfung

Vor Kopfläusen kann man sich nicht sicher schützen. Einige Regeln und Massnahmen verringern das Ansteckungs- und Ausbreitungsrisiko jedoch:

  • Kontrollieren Sie ihre Kinder im September, eine Woche nach Schulbeginn und jeweils auch in der Woche aller nachfolgenden Schulferien.
  • Achten Sie auf Läuse und Nissen. Wenden Sie dazu die Methode mit Lauskamm und Haarspülung* an. Wichtig dabei ist auch die Qualität des verwendeten Lauskammes*.
  • Durch regelmässige Kontrollen wird ein möglicher Befall früh entdeckt und eine Behandlung ist um ein Vielfaches einfacher. Eine grossflächige Verbreitung wird verhindert. Dies schützt alle Kinder; auch Ihr eigenes!
  • Lange Haare zusammenbinden. Dies schützt sowohl vor einer weiteren Verbreitung als auch vor Ansteckung, da Läuse immer nur von Haar zu Haar klettern und auf diese Art auch einmal den Kopf wechseln können.
  • Eine vorbeugende Behandlung mit einem chem. Lausshampoo muss auf jeden Fall vermieden werden! Mit einem Lausmittel soll nur behandelt werden, wenn auch lebende Läuse gesehen wurden.

Hier finden Sie weitere Informationen.

* Die „Methode mit Lauskamm und Haarspülung“ ist detailliert auf einer DVD zu sehen, welche Sie in der Bibliothek oder bei der Schulleitung ausleihen können.