Ausserordentlicher Urlaub und Jokertage

 

Urlaubsgesuche:

Urlaubsgesuche müssen schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden.
Weitere Ausführungen betreffend Abwesenheit und Urlaub sind im Infoheft auf Seite 19.
Das Formular für ein Urlaubsgesuch kann hier heruntergeladen werden.

 

Jokertage:

Pro Schuljahr können 4 Joker-Halbtage bezogen werden. Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr (Jokertage) nicht zur Schule schicken.

Die Meldung erfolgt möglichst 1 Woche im Voraus an die Klassenlehrperson oder an die Schuldirektion. Für die Meldung stehen folgende Varianten zur Verfügung: 

  • schriftliche Notiz im Hausaufgabenheft / Postrohr / Briefnotiz 
  • per Mail an die Klassenlehrperson und / oder Schuldirektion 
  • per Telefon an die Klassenlehrperson und / oder Schuldirektion

An diesen Schultagen können keine Jokertage bezogen werden:

  • 1. Schultag 24.8.2023
  • während schulischen Aktivitäten (Schulausflüge, Schulreisen, Landschulwochen, Projektwochen, Schullager, Sport- und Kulturtagen gemäss kommunizierter Jahresplanung für die Eltern)
  • Zuweisungsprüfung der 8H 
  • Check P5 (7H Anfang Mai, def. Datum folgt)

Im Falle von ungerechtfertigten Absenzen einer Schülerin oder eines Schülers kann die Schuldirektion den Bezug einschränken oder verweigern.

Das Formular für Jokertage kann hier heruntergeladen werden.